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OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 B 277/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Sonstiges (2)
- kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Bescheide zur Gefahrenabwehr gegenüber einer GbR
- kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Bescheide zur Gefahrenabwehr gegenüber einer GbR
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 26.06.2018 - 3 L 333/18
- OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 B 277/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1763
- NZG 2019, 773
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Leipzig, 26.06.2018 - 3 L 333/18
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 B 277/18
beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 277/18 3 L 333/18.Auf die Beschwerde des Antragsgegners zu 1 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 26. Juni 2018 - 3 L 333/18 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Nrn. 2.1 bis 2.4 des Bescheids des Antragsgegners zu 1 vom 23. November 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Antragsgegners zu 1 vom 15. Dezember 2017 wiederhergestellt hat.
- BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05
Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 B 277/18
Sind im Grundbuch - wie hier - die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" als Eigentümer eingetragen, so ist nämlich die teilrechtsfähige Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks (BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 218/05 -, juris Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 13. März 2018 - 16 A 258/15 -, juris Rn. 64). - BVerwG, 08.06.2017 - 10 B 11.16
Erstattung; Erstattungsforderung; Erstattungsschuldner; Festsetzung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 B 277/18
Im Umfang ihrer Teilrechtsfähigkeit sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegenüber ihren Gesellschaftern als Zurechnungssubjekte verselbständigt mit der Folge, dass Rechte und Pflichten der Gesellschaft nur dieser zugeordnet und nicht gleichzeitig - auch - Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder sind (BVerwG, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 10 B 11/16 -, juris Rn. 6).12 Der angefochtene Bescheid ist durch Zustellung an die Privatadresse des Antragstellers gegenüber der GbR wirksam geworden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 258/15
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 B 277/18
Sind im Grundbuch - wie hier - die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" als Eigentümer eingetragen, so ist nämlich die teilrechtsfähige Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks (…BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 218/05 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 13. März 2018 - 16 A 258/15 -, juris Rn. 64).